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Grüner Kreisvorstand kritisiert Gesetz zur Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Der Kreisvorstand Leipzig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert das gestern im Bundestag beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Sorgerechts. Beim letzten Parteitag der GRÜNEN kam aus dem Kreisverband Leipzig der Antrag „Für ein diskriminierungsfreies und gleichgestelltes Sorgerecht“. Dieser forderte ein generelles Sorgerecht für unverheiratete Väter unter der Voraussetzung der Vaterschaftsanerkennung und dementsprechend die Gleichstellung von Männern und Frauen in Sorgerechtsangelegenheiten.

Mit der Antragsstellung zur Erlangung des Sorgerechts für unverheiratete Väter wird die bestehende Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern weiterhin aufrecht erhalten. „Alle Eltern haben ein grundgesetzlich verankert ein Recht auf Sorge und Erziehung ihrer Kinder. Es ist keineswegs nachvollziehbar, weshalb unverheirateten Vätern, auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2010, weiterhin dieses Recht nicht grundsätzlich eingeräumt wird.“, so Carolin Waegner, Vorstandsmitglied im grünen Kreisverband, zuständig für Gleichstellungsfragen.
Das Antragsmodell stelle unverheiratete Väter gegenüber verheirateten unter einen „Generalverdacht“, nicht wie Mütter für ihre Kinder im Sinne des Kindeswohls Sorge tragen zu können. Die Annahme, verheiratete Männer würden besser für ihre Kinder sorgen als unverheiratete sei nicht haltbar.

„Hinter diesem Gesetz steht ein antiquiertes, nicht mehr zeitgemäßes Familienbild, das Mütter für die Kindererziehung zuständig sieht und Väter in die Ernährerrolle hineindrängt.“, so Waegner weiter.
Durch diese Sorgerechtsregelung werde die Gleichstellung verschiedener Lebens- und Partnerschaftsformen verhindert. Wenn alle Lebensweisen als gleichberechtigt anerkannt werden, müssten im Sinne des Kindeswohls auch grundsätzlich für unverheiratete und verheiratete Väter gleiche Rechte und Pflichten gelten. Denn alle Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu und Erziehung durch ihre Eltern. Unstimmigkeiten und persönliche Konflikte der Eltern berechtigten nicht dazu, Kindern dieses Recht zu verwehren – sofern die Sorge und Erziehung eines Elternteils dem Kindeswohl nicht entgegensteht.
Solange die Ehe noch immer ein Garant für die gemeinsame Sorge für ein Kind ist und andere Lebensformen ein gemeinsames Sorgerecht indirekt von der Zustimmung der Mutter abhängig machen, würden Menschen an freien Gestaltungsmöglichkeiten ihres Lebens gehindert.

Auch wenn es Väter erleichtert werden soll auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht zu bekommen, könne mit diesem Gesetz den Kindern weiterhin der Kontakt zu ihren Vätern verwehrt bleiben.
Grundsätzlich entspreche die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl. In begründeten Fällen, in denen die Sorge eines Elternteiles dem Kindeswohl entgegen steht, muss durch ein Familiengericht eine schnelle Entscheidung herbeigeführt werden. In Anlehnung an die Unschuldsvermutung sei aber ein Generalverdacht, nichteheliche Lebensformen würden per se dem Kindeswohl entgegen stehen, nicht zulässig.

Diese gesellschaftliche Entwicklung zeige die Notwendigkeit der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Familien- und Partnerschaftsformen, da mittlerweile etwa jedes dritte Kind außerhalb einer Ehe geboren wird.
„Der Beschluss dieses Gesetzes durch den Bundestag ist lediglich ein Kompromiss und führt nicht zu einer wirklichen Gleichstellung aller Menschen und Lebensformen sowie nichtehelichen und ehelichen Kindern wie vom Grundgesetz vorgesehen. Gerade die Regelungen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass eine gleichstellende Sorgererechtsregelung möglich und für Kinder und Eltern die beste Lösung ist“, so Waegner abschließend.

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Kreisvorstand der GRÜNEN spricht sich gegen die Notwendigkeit der Antragsstellung auf das Sorgerecht für unverheiratete Väter aus

Leipziger Kreisvorstand kritisiert Neuregelungsvorschläge zum Sorgerecht und unterstützt Sorgerechts-Antrag zur Bundesdelegiertenkonferenz[¹] am kommenden Wochenende.

Der Leipziger Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert Neuregelungvorschläge zum Sorgerecht unverheirateter Väter. Beiden Elternteilen steht – grundgesetzlich garantiert – von der Geburt an die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu. Voraussetzung dafür ist allein die Anerkennung der Vaterschaft.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im August 2010 die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärte, die ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern für ein uneheliches Kind von der Zustimmung der Mutter abhängig macht und es dieser so ermöglicht, den Vater von der Sorge für das gemeinsame Kind auszuschließen, soll nun ein neues Gesetz verabschiedet werden, das Väter allerdings weiterhin von der Sorge für ihr Kind ausschließen könnte. Die geplante Neuregelung der schwarz-gelben Koalition sieht eine Antragsstellung für nicht verheiratete Väter vor, wenn sie die Sorge für ihr Kind gleichberechtigt mit der Mutter ausüben wollen.
Auch wenn der Gesetzesentwurf grundsätzlich das Ziel eines gemeinsamen Sorgerechts verfolgt, widerspreche er einer gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Familienpolitik.
„Leider wird von Seiten vieler politischer Akteure die Notwendigkeit einer Mütter und Väter gleichstellenden Familienpolitik immer noch nicht erkannt. Mit der geplanten Neuregelung der Koalition besteht die Diskriminierung von unverheirateten Vätern fort, da diese vom automatischen Sorgerecht weiterhin ausgeschlossen werden. Da Mütter selbstverständlich, ohne die vorherige Prüfung ihrer Eignung oder einer Antragsstellung, das Sorgerecht für ihr Kind bekommen, sollten diese Grundsätze auch für Väter gelten.“, sagt Carolin Waegner, Vorstandsmitglied im Kreisverband und Antragsteller des Papiers zur Bundesdelegiertenkonferenz „Für ein diskriminierungsfreies und gleichgestelltes Sorgerecht – Gemeinsame Sorge der Eltern von Geburt an“.
Die geplante Neuregelung manifestiere die Ungleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Väter sowie ehelicher und unehelicher Kinder. Auch im Hinblick auf die Garantie freier und individueller Lebensentwürfe sei die Bevorzugung der Ehe gegenüber anderen Lebens- und Partnerschaftsformen nicht länger hinnehmbar.
„Das von der Bundesregierung vorgesehene Antragsmodell stellt unverheiratete Väter gegenüber verheirateten unter einen „Generalverdacht“, nicht wie Mütter für ihre Kinder im Sinne des Kindeswohls Sorge tragen zu können. Die weit verbreitete Annahme, verheiratete Männer würden besser für ihre Kinder sorgen als unverheiratete ist nicht haltbar. Eine Eheschließung ist nicht mit einem Kompetenzerwerb in puncto Kindererziehung gleichzusetzen, wovon allerdings im Rahmen eines Antragsmodelles ausgegangen wird.“, heißt es im Antrag.
Die grüne Bundestagsfraktion sprach sich, wie die Bundesregierung, für die Notwendigkeit der Antragsstellung für unverheiratete Väter aus. „Die Uneinigkeit von Rechts-, Familien- und Frauenpolitikern innerhalb der grünen Partei führte zu diesem Kompromiss, mit dem ein altes und antiquiertes Familienbild aufrecht erhalten wird, das es endlich zu überwinden gilt. Wir Grünen müssen uns auf dem Parteitag am kommenden Wochenende den Herausforderungen einer gleichberechtigten Familienpolitik stellen, auch wenn in diesem Fall die Beseitigung der Diskriminierung unverheirateter Väter damit einhergeht. Familien- und Frauenpolitik dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden. Familie ist nicht mehr ausschließlich Frauenangelegenheit, sondern betrifft in gleichem Maße die Männer.“, so Waegner.

[1]  Für ein diskriminierungsfreies und gleichgestelltes Sorgerecht – Gemeinsame Sorge der Eltern von Geburt an [PDF]

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„Papa immer noch ante portas?“ – Diskriminierung unverheirateter Väter

Der Kreisverband Leipzig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lädt am Dienstag, den 04. September, um 19 Uhr zur Podiumsdiskussion „Papa immer noch ante portas? – Diskriminierung unverheirateter Väter“ in die Alte Schlosserei (Kurt-Eisner-Straße 66) ein. Auf dem Podium werden Ralf Bönt (Schriftsteller, „Das entehrte Geschlecht – Ein notwendiges Manifest für den Mann“, Klaus Göldner (Rechtsanwalt und Amtsgerichtsdirektor a.D.), Prof. Rebecca Pates (Politikwissenschaftlerinder, Universität Leipzig) sowie Martin Eschenburg (Vorsitzender, Väteraufbruch für Kinder Kreisgruppe Leipzig e.V.) unter der Moderation von Prof. Dr. Felix Ekardt (Jurist, Soziologe sowie grüner Oberbürgermeisterkandidat) ins Gespräch kommen.
Hintergrund der Veranstaltung ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August 2010, in dem die Rechte von Vätern unehelicher Kinder gestärkt werden sollten. Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig, die ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern für ein uneheliches Kind von der Zustimmung der Mutter abhängig macht und es dieser so ermöglicht, den Vater von der Sorge für das gemeinsame Kind auszuschließen.
Ein genereller Ausschluss des Vaters von der Sorge für sein Kind ohne die „Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des Kindeswohls“ verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, sofern es dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Dieses hatte die Bevorzugung lediger Mütter gegenüber den Vätern kritisiert.

Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Nun soll ein neues Gesetz zum Sorgerecht verabschiedet werden, das Väter allerdings weiterhin von der Sorge für ihr Kind ausschließen könnte.
Auch wenn der Gesetzesentwurf grundsätzlich das Ziel eines gemeinsamen Sorgerechts beider Eltern verfolgt, widerspricht er einer gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Familienpolitik.
„Leider wird von Seiten vieler politischer Akteure die Notwendigkeit einer Mütter und Väter gleichstellenden Familienpolitik immer noch nicht erkannt. Die aktuelle Handhabung praktiziert eine massive Diskriminierung von Vätern, da diese auf Grund ihres Geschlechts von der automatischen Sorgerecht im Zuge der Vaterschaftsanerkennung ausgeschlossen werden. Da Mütter selbstverständlich, ohne die vorherige Prüfung ihrer Eignung, das Sorgerecht für ihr Kind bekommen, sollten diese Grundsätze auch für Väter gelten.“, sagt Carolin Waegner, Vorstandsmitglied im Kreisverband und zuständig für Gleichstellungsfragen.

In der Veranstaltung soll erörtert werden, warum es trotz zahlreicher Gleichstellungsforderungen zu dieser Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern kommt.
Wäre es nicht an der Zeit, ein automatisches Sorgerecht für beide Eltern mit Geburt des Kindes gesetzlich zu verankern? Gebietet nicht auch das Grundgesetz, für uneheliche Kinder die gleichen Bedingungen zu schaffen wie für eheliche? Gelten Gleichstellungsforderungen nur für Frauen?
Warum werden Männer immer noch hinsichtlich ihrer Kinder benachteiligt? Welche Rolle spielen Männer in der Familie und welches Familienbild steckt dahinter?
Wie entscheiden Gerichte in Sorgerechtsstreitigkeiten und welche Chancen haben Männer das Sorgerecht für ihr Kind zu bekommen?

Die Diskussion findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Ungleich besser“ statt, in der nicht alltäglich thematisierte Formen von Diskriminierung problematisiert und diskutiert werden sollen.
Die Auftaktveranstaltung „10 Jahre Prostitutionsgesetz – Was hat sich in Deutschland, Sachsen und Leipzig geändert?“ fand im Juni statt.

Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

(Das Bild im Anhang ist zur Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Veranstaltung freigegeben.)

Ungleich besser - Gleichstellungsreihe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig

Ungleich besser – Gleichstellungsreihe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig

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„Papa immer noch ante portas?“ – Diskriminierung unverheirateter Väter

Der Kreisverband Leipzig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lädt am Dienstag, den 04. September, um 19 Uhr zur Podiumsdiskussion „Papa immer noch ante portas? – Diskriminierung unverheirateter Väter“ in die Alte Schlosserei (Kurt-Eisner-Straße 66) ein.
Auf dem Podium werden
Ralf Bönt (Schriftsteller, „Das entehrte Geschlecht – Ein notwendiges Manifest für den Mann“),
Klaus Göldner (Rechtsanwalt und Amtsgerichtsdirektor a. D.),
Rebecca Pates (Politikwissenschaftlerin, Universität Leipzig), sowie
Martin Eschenburg (Vorsitzender Väteraufbruch für Kinder Kreisgruppe Leipzig e.V.)
unter der Moderation von Prof. Dr. Felix Ekardt (Jurist, Soziologe sowie grüner Oberbürgermeisterkandidat) ins Gespräch kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im August 2010 die Rechte von Vätern unehelicher Kinder gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig, die ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern für ein uneheliches Kind von der Zustimmung der Mutter abhängig macht und es dieser so ermöglicht, den Vater von der Sorge für das gemeinsame Kind auszuschließen. Nun soll ein neues Gesetz zum Sorgerecht verabschiedet werden, das Väter allerdings weiterhin von der Sorge für ihr Kind ausschließen könnte.

In der Veranstaltung soll erörtert werden, warum es trotz zahlreicher Gleichstellungsforderungen zu dieser Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern kommt.
Warum werden Männer immer noch hinsichtlich ihrer Kinder benachteiligt? Welche Rolle spielen Männer in der Familie und welches Familienbild steckt dahinter?
Wie entscheiden Gerichte in Sorgerechtsstreitigkeiten und welche Chancen haben Männer das Sorgerecht für ihr Kind zu bekommen?
Die Diskussion findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Ungleich besser“ statt, in der nicht alltäglich thematisierte Formen von Diskriminierung problematisiert und kritisch hinterfragt werden sollen.
Die Auftaktveranstaltung „10 Jahre Prostitutionsgesetz – Was hat sich in Deutschland, Sachsen und Leipzig geändert?“ fand im Juni statt.

Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

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Mitverantwortung sozialer Eltern stärken

Podiumsdiskussion

 20.06.2012, 19:30- 21.30 Uhr  Interkulturelles Konversationscafé Leipzig, Emilienstraße 17 ,
 04107  Leipzig  *Veranstalter:* Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
  _Familienrecht weiterdenken!_

Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedliche Lebensformen wählen. Ein verheiratetes Paar mit Kindern, eine alleinstehende Mutter, eine Regenbogenfamilie mit zwei Mütter und zwei Vätern, eine Patchwork-Familie, in die der neue Partner  des leiblichen Elternteils in die Erziehung des Kindes einbezogen wird, etc. Dies sind nur einige Beispiele, und sie alle verdienen Respekt und sollen vom Staat möglichst gleich behandelt werden.
 Zwar hat das sehr konservativ ausgestaltete deutsche Familienrecht in den letzten Jahrzehnten schon einige Veränderungen erfahren, doch noch immer zeigen sich an diskriminierenden Regelungen die Ausrichtungen auf das klassisch-konservative Familienbild. Unser Grundsatz ist es, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben, unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind, ohne Trauschein leben, homosexuell sind oder in einer Mehrelternkonstellation aufwachsen. Wir Grünen schätzen diese Pluralität, und wollen, dass sich zum Wohle der Kinder und deren leiblichen wie sozialen Eltern alle  Familienformen frei und gleichberechtigt entfalten können.
 Um die Beziehungen von in Patchwork-Familien lebenden Kindern und deren sozialen Eltern abzusichern und zu verfestigen, haben wir das Positionspapier „Mitverantwortung sozialer Eltern stärken“ erarbeitet und ein neues familienrechtliches Institut der elterlichen Mitverantwortung entwickelt. Nun wollen wir das Positionspapier mit ExpertInnen aus der Praxis sowie allen Interessierten diskutieren

  *Programm:*
  Begrüßung: Monika Lazar, MdB, Sprecherin für Frauenpolitik
  Panel:
      * Katja Dörner, MdB, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik
      * Brunhild Fischer, SHIA e.V.
      * Susanne Hampe, queerkids – Gruppe für Lesben und Schwule mit
        Kindern und/oder Kinderwunsch
      * Christoph Edgar Arnold, Vorstand LEMANN e.V. Netzwerk Jungen- und
        Männerarbeit Leipzig
      * Martin Eschenburg, Vorstand Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe
        Leipzig e.V.
  Moderation:     Kathrin Darlatt, Gleichstellungspolitische Referentin,
          Stadt Leipzig
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_http://www.gruene-bundestag.de/news/termin/veranstaltung/mitverantwortung-sozialer-eltern-staerken.html_

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Gemeinsame Sorge für das Kind – Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Sorgerecht

Kindergrün lädt ein:

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Sorgerecht in Deutschland müssen Vätern mehr Rechte einräumen.

Dazu forderte der europäische Menschenrechtsgerichtshof im Dezember 2009 die Bundesrepublik auf. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen legte als Erste einen entsprechenden Antrag vor. Nach diesem Vorschlag soll der Vater in einem Antragsverfahren vor dem Jugendamt die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten können. Nur bei einem Widerspruch der Mutter kann das Familiengericht angerufen werden. Die Bundesjustizministerin hat zwischenzeitlich einen ähnlichen Vorschlag unterbreitet.

Kindergrün befragt am Donnerstag, den 3.Februar ab 19 Uhr die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar, Bündnis 90/Die Grünen, die die Diskussion um das Sorgerecht als Frauenpolitikerin maßgeblich mitgeführt hat. Rechtsanwältin Stefanie Gruner wird mögliche konkrete Folgen des Vorschlages für die Praxis vorstellen, um die Dimension des Problems Sorgerecht bei Nichtsverheirateten erfassbar zu machen.

Brunhild Fischer (SHIA e.V.) wird darlegen, welche Auswirkungen das bisherige Sorgerecht auf Alleinerziehende und die Kinder hat. Schließlich wird ein Vertreter des Väteraufbruches seine Erfahrungen und Forderungen darlegen. Moderiert wird die Veranstaltung, die im Seminargebäude der Universität, Universitätsstraße 1, Raum 202 stattfindet, von der KinderGrünen Claudia Maicher, auch Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen.

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