Der Kreisverband Leipzig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lädt am Dienstag, den 04. September, um 19 Uhr zur Podiumsdiskussion „Papa immer noch ante portas? – Diskriminierung unverheirateter Väter“ in die Alte Schlosserei (Kurt-Eisner-Straße 66) ein. Auf dem Podium werden Ralf Bönt (Schriftsteller, „Das entehrte Geschlecht – Ein notwendiges Manifest für den Mann“, Klaus Göldner (Rechtsanwalt und Amtsgerichtsdirektor a.D.), Prof. Rebecca Pates (Politikwissenschaftlerinder, Universität Leipzig) sowie Martin Eschenburg (Vorsitzender, Väteraufbruch für Kinder Kreisgruppe Leipzig e.V.) unter der Moderation von Prof. Dr. Felix Ekardt (Jurist, Soziologe sowie grüner Oberbürgermeisterkandidat) ins Gespräch kommen.
Hintergrund der Veranstaltung ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August 2010, in dem die Rechte von Vätern unehelicher Kinder gestärkt werden sollten. Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig, die ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern für ein uneheliches Kind von der Zustimmung der Mutter abhängig macht und es dieser so ermöglicht, den Vater von der Sorge für das gemeinsame Kind auszuschließen.
Ein genereller Ausschluss des Vaters von der Sorge für sein Kind ohne die „Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des Kindeswohls“ verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.
Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, sofern es dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Dieses hatte die Bevorzugung lediger Mütter gegenüber den Vätern kritisiert.
Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Nun soll ein neues Gesetz zum Sorgerecht verabschiedet werden, das Väter allerdings weiterhin von der Sorge für ihr Kind ausschließen könnte.
Auch wenn der Gesetzesentwurf grundsätzlich das Ziel eines gemeinsamen Sorgerechts beider Eltern verfolgt, widerspricht er einer gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Familienpolitik.
„Leider wird von Seiten vieler politischer Akteure die Notwendigkeit einer Mütter und Väter gleichstellenden Familienpolitik immer noch nicht erkannt. Die aktuelle Handhabung praktiziert eine massive Diskriminierung von Vätern, da diese auf Grund ihres Geschlechts von der automatischen Sorgerecht im Zuge der Vaterschaftsanerkennung ausgeschlossen werden. Da Mütter selbstverständlich, ohne die vorherige Prüfung ihrer Eignung, das Sorgerecht für ihr Kind bekommen, sollten diese Grundsätze auch für Väter gelten.“, sagt Carolin Waegner, Vorstandsmitglied im Kreisverband und zuständig für Gleichstellungsfragen.
In der Veranstaltung soll erörtert werden, warum es trotz zahlreicher Gleichstellungsforderungen zu dieser Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern kommt.
Wäre es nicht an der Zeit, ein automatisches Sorgerecht für beide Eltern mit Geburt des Kindes gesetzlich zu verankern? Gebietet nicht auch das Grundgesetz, für uneheliche Kinder die gleichen Bedingungen zu schaffen wie für eheliche? Gelten Gleichstellungsforderungen nur für Frauen?
Warum werden Männer immer noch hinsichtlich ihrer Kinder benachteiligt? Welche Rolle spielen Männer in der Familie und welches Familienbild steckt dahinter?
Wie entscheiden Gerichte in Sorgerechtsstreitigkeiten und welche Chancen haben Männer das Sorgerecht für ihr Kind zu bekommen?
Die Diskussion findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Ungleich besser“ statt, in der nicht alltäglich thematisierte Formen von Diskriminierung problematisiert und diskutiert werden sollen.
Die Auftaktveranstaltung „10 Jahre Prostitutionsgesetz – Was hat sich in Deutschland, Sachsen und Leipzig geändert?“ fand im Juni statt.
Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
(Das Bild im Anhang ist zur Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Veranstaltung freigegeben.)
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