Dresden/Leipzig. Das bündnisgrün geführte Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung hat in der vergangenen Woche eine umfassende Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt (Richtlinie Chancengleichheit) in das Sächsische Kabinett eingebracht. Die Richtlinie wurde am 23. Juli vom Sächsischen Kabinett in Dresden beschlossen. Für die Jahre 2021 und 2022 sind nun Mittel in Höhe von 9,4 Mio. Euro bzw. 15,8 Mio. Euro eingeplant.
Dazu Paula Piechotta, GRÜNE Spitzenkandidatin der sächsischen Landesliste und Direktkandidatin in Leipzig-Süd: „Damit können die Beratungsangebote und das sächsische Schutzsystem bei Diskriminierung und bei häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt weiter ausgebaut werden. Dass die Richtlinie Chancengleichheit novelliert und erweitert werden konnte, zeigt, dass GRÜNE Regierungsbeteiligung ganz entscheidend auch soziale Belange in unserer Gesellschaft stärkt.“
Insbesondere modellhaft eingeführte Projekte wie die Männerschutzwohnungen und das Schutzhaus für geflüchtete Frauen (beides auch in Leipzig) können jetzt dauerhaft betrieben werden. Darüber hinaus soll über die Richtlinie die Antidiskriminierungsarbeit im Freistaat Sachsen ausgebaut und gestärkt werden. Damit können bei Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder ethnischer Zuschreibung konkrete Beratungsangebote unterbreitet werden. Der Bedarf dafür ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Zudem wird durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit zur Etablierung einer Antidiskriminierungskultur und zum Abbau von Diskriminierung in Sachsen vorangebracht.
Für Marie Müser, GRÜNE Direktkandidatin im Leipziger Norden, ist es besonders wichtig, dass mit der Novellierung der Richtlinie in Sachsen nun endlich den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention („Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) nachgekommen werden kann: „Jetzt kann der Betreuungsschlüssel in den Frauenschutzhäusern verbessert werden. Durch den nun finanzierbaren Ausbau der Mobilität kann außerdem die Beratung im ländlichen Raum gestärkt werden. Dort weist das Hilfenetzwerk noch erhebliche Lücken auf.“