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Antrag der Fraktion zum Verfahren zum Freiheits- und Einheitsdenkmal: Wettbewerbsverfahren beenden – Neustart langfristig verschieben!

Das Verfahren zum Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig nimmt immer mehr groteskere Züge an und schadet dem Image der Stadt bereits erheblich. Schon nach der ersten Wettbewerbsstufe, nach der unser Jurymitglied Stadtrat Roland Quester demonstrativ aus der Wettbewerbskommission austrat, war das Verfahren faktisch gescheitert.

Ziel war es, zum 25. Jahrestag der Friedlichen Revolution ein Freiheits- und Einheitsdenkmal zu schaffen. Aber Denkmale, zumal jene von nationalem Rang, kann man nicht aus dem Boden stampfen, auch nicht erzwingen, sie brauchen Zeit.

Initiator und Verfasser des Antrages Stadtrat Bert Sander (Wählervereinigung Leipzig) dazu: »Die zahlreichen und oft erbitterten Diskussionen über Platz, Größe, Gestaltung etc. verdecken u. E. nur den eigentlichen Grund des Scheiterns: Die Zeit für ein derartiges Denkmal ist noch nicht reif!«

Wir besitzen nach unserer Meinung mit den nach der Friedlichen Revolution entstandenen Denkmalen wie Nikolaisäule, dem »überlaufenden« Brunnen, den Lichtsteinen, also mit dem Nikolaikirchhof insgesamt, bereits würdige Formen des Gedenkens der Ereignissen von 1989.

Aus diesem Grund hat unsere Fraktion heute einen Antrag ins Verfahren gebracht, diesen Wettbewerb zu beenden und auch in demonstrativ absehbarerer Zeit nicht wieder aufzunehmen. Zudem soll der Platz der Friedlichen Revolution (Wilhelm-Leuschner-Platz) für eine städtebauliche Entwicklung freigegeben werden.

Grünen-Stadtrat Ingo Sasama ergänzt: „Wir haben lange genug den hilflosen Versuchen des OBM, das Verfahren noch irgendwie zu retten, zugesehen. Jetzt gilt es Schaden von der Stadt abzuwenden.“

Auch möchten wir einer kurzfristigen Aufnahme eines neuen Wettbewerbsverfahrens einen Riegel vorschieben. Bert Sander über einen möglichen neuen Zeitpunkt der Denkmalseinweihung: »Der 50. Jahrestag der Friedlichen Revolution wäre ein Zeitpunkt, zu dem – und zwar mit gebührendem Abstand zu den Ereignissen – sowohl Zeitzeugen wie aber auch die nachfolgenden Generationen eine würdige Form des Gedenkens entwickeln können.«

Aber selbstverständlich steht es dem Stadtrat jederzeit frei, einen früheren Zeitpunkt zu wählen.

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