Zu den vorgelegten Zahlen, dass im Osten Deutschlands nach wie vor fast jeder 4. Mensch weniger als 8,50 € pro Stunde erhält und gleichzeitig im Agenturbezirk Leipzig die Sanktionszahlen gegen AlgII-BezieherInnen neue Rekordhöhen erreichen, äußern sich die beiden Leipziger grünen Direktkandidatinnen für den Bundestag Monika Lazar und Stefanie Gruner. Beide Kandidatinnen fordern ein Sanktionsmoratorium und eine Vorreiterrolle der Stadt Leipzig bei Mindestlöhnen.
„Gerade im Osten Deutschland gilt immer noch der Slogan Arm durch Arbeit.“, stellt Stefanie Gruner, Rechtsanwältin, Bundestagskandidatin im Leipziger Norden fest. Gerade in Leipzig gibt es viele Menschen, die von ihrer Erwerbsarbeit in Vollzeit, aufgrund der gezahlten Löhne kaum leben können und zusätzlich Aufstockung beantragen müssen. Diesen Zustand gilt es zu beenden und die Lebensbedingungen und Löhne anzupassen.
„Eine Diskussion über den Mindestlohn kann und darf es aufgrund der Zahlen eigentlich nicht geben“, stellt Gruner fest. „Vielmehr muss darauf hingewirkt werden, dass insbesondere die Stadt ihre Vorbildrolle ernst nimmt und ebenfalls mindestens 8,50 € in den kommunalen Unternehmen zahlt,“ so Gruner, Bezug nehmend auf die Debatte zum Mindestlohn in Leipzig.
Neben der unzureichenden Arbeitssituation ist Leipzig auch Spitzenreiter in der Kategorie der ausgesprochenen Sanktionen gegen ALG II-BezieherInnen. 2012 wurden insgesamt mehr als 12.000 Sanktionen ausgesprochen. Erschreckende Zahlen, denn viele der ausgesprochenen Sanktionen waren nachweislich willkürlich ausgesprochen und unbegründet.
„Die Sanktionen für BezieherInnen von Arbeitslosengeld II sind meist unnötig, demütigend und kontraproduktiv. Die verschärften Sanktionen für Menschen unter 25 Jahren, die bis zur Obdachlosigkeit führen können, wollen wir unverzüglich abschaffen. Unser Ziel ist eine Grundsicherung, die auf Motivation, Hilfe und Anerkennung statt auf Bestrafung setzt.“, so Monika Lazar, Bundestagsabgeordnete und Direktkandidatin für den Bundestag im Leipziger Süden.
Gerade erst hat der in Leipzig beheimatete Bundesverwaltungsrichter Prof. Uwe Berlit in einem Beitrag des ARD Magazin „Report Mainz“ geurteilt, dass die schärferen Sanktionsregeln verfassungswidrig sein.
„Nachdem bereits das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung im Mai die Sanktionen gegen junge Menschen in der Grundsicherung als zu hart, zu unflexibel und kontraproduktiv eingestuft hat, ist mit dieser neuen rechtlichen Einschätzung das Ende der Fahnenstange erreicht. Die drastischen Strafen helfen nicht, sondern führen zu Verschuldung, und Schwarzarbeit. Notwendig sind echte Hilfen wie zum Beispiel endlich ein Vorrang für Ausbildung für junge Arbeitsuchende. Alles andere ist sozial, politisch und rechtlich falsch.“ so Lazar.