Seit vergangenem Montag gilt in Sachsen die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, betreffend die Corona-Pandemie.
„Wir Leipziger Bündnisgrüne stehen in engem Austausch mit der sächsischen Landesregierung. Wir verstehen die Maßnahmen der Ausgangsbeschränkungen und wollen, dass sie verantwortungsbewusst umgesetzt und auch kontrolliert werden. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass von den Ordnungsbehörden nach persönlichem Gutdünken Wohnumfeld, familiäre Zusammenhänge und „triftige Gründe“ definiert werden. Wir wünschen uns seuchenhygienisch sinnvolle Regelungen, die mit Augenmaß kontrolliert werden“, so Ulrike Böhm, Ärztin und Sprecherin des Leipziger Kreisverbandes der GRÜNEN.
Harte Sanktionen oder gar Strafandrohungen sind fehl am Platz. Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf das Infektionsschutzgesetz, und die Disziplin und auch der Vertrauensvorschuss der Leipziger*innen in die staatlichen Maßnahmen muss durch eine freundliche und verständnisvolle Polizeiarbeit gerechtfertigt sein.
Matthias Jobke, Sprecher der Leipziger GRÜNEN, fordert ebenfalls Verhältnismäßigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme: „Vor dem Hintergrund, dass die Ausgangsbeschränkungen auch über den 5. April hinaus noch Wochen oder gar Monate anhalten könnten, ist eine laufende sorgfältige Abwägung jeglicher Einschränkung bürgerlicher Grundrechte erforderlich. Die Lockerung bzw. schrittweise Aufhebung der staatlichen Maßnahmen sollte so rasch wie möglich und ausschließlich nach dem Rat und dem Urteil der infektionsmedizinischen Expert*innen erfolgen. Wir empfehlen allen Leipziger*innen, sich mit dem Wortlaut der Allgemeinverfügung des SMS vertraut zu machen. Das Wichtigste in dieser Zeit jedoch: Halten Sie bitte den „Sicherheitsabstand“ ein und schützen Sie so ihre Mitmenschen. Seien Sie solidarisch!“
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