Nachdem im April eine Überwachungskamera im Stadtteil Leipzig Connewitz aufgeflogen ist, hat nunmehr eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen ergeben, dass es nicht die einzige heimliche Observationsmaßnahme dieser Art war. Laut Aussage des Innenministeriums sind noch zwei weitere verdeckte Überwachungskameras im Einsatz, eine objektbezogen und die zweite beweglich. Weitere Informationen zum Verfahren sind gesperrt, sodass die Vermutung naheliegt, es handle sich um ein sogenanntes Verfahren nach § 129 StGB. Ebenso klärt die Staatsregierung die Hintergründe zur Kameraüberwachung in Leipzig- Connewitz auf. Überraschend dabei ist die Aussage des Innenministeriums, die Kamera sei noch gar nicht eingeschaltet gewesen, sodass sich eine Information der Betroffenen erübrigt hätte. Weiterhin sind derzeit 5 Überwachungskameras im öffentlichen Raum im Einsatz. Zu geheimdienstlichen Maßnahmen nahm die Staatsregierung keine Stellung.
„Zwischen Installieren und Auffinden der Kamera lag augenscheinlich eine Zeitspanne von mehreren Tagen. Dass die Kamera nicht eingeschaltet gewesen sein soll ist vor diesem Hintergrund wenig glaubwürdig. Offenbar möchte man die Betroffenen nicht darüber in Kenntnis setzen“, so Jürgen Kasek, Rechtsanwalt und Vorstandssprecher des Kreisverbandes.
Auch stellt sich vorliegend die Frage nach dem Zeitablauf, wenn der Beschluss des Amtsgerichtes Dresden bereits im Februar erging, die Kamera mehr als einen Monat später installiert wurde und laut Aussage des Innenministeriums nicht eingeschaltet wurde. Überzeugend sind die Antworten nicht und es bleibt dabei zu hinterfragen, ob die beiden weiteren verdeckten Kameras den rechtlichen Voraussetzungen genügen.
„Das Innenministerium lässt einen erstaunlich laxen Umgang mit dem Schutz der Daten der Einwohner erkennen“, so Kasek weiter.
„ Aus unserer Sicht müssen auch die weiteren raumbezogenen Überwachungskameras zur vorbeugenden Kriminialitätsbekämpfung dringend überprüft und letztlich abgebaut werden.“, so Vorstandsmitglied Carolin Waegner.
Studien belegen, dass den Kameras weder ein abschreckender noch generell ein kriminalitätssenkender Effekt bescheinigt werden kann. Auch der Vorgänger des amtierenden Polizeipräsidenten hatte in einem Interview eingeräumt, dass die Kameraüberwachung im besten Fall lediglich zu einer Verdrängung der Kriminalität führe. „Die Kosten der Maßnahme stehen in keinem Verhältnis zum erhofften Erfolg – statt auf Kameras muss verstärkt auf Polizei gesetzt werden.“, so Waegner weiter.
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern daher, die Überwachung des öffentlichen Raums zu beenden und Ordnungsdienst sowie Polizei die Nutzung privater Kameras im öffentlichen Raum kontrollieren zu lassen. Dies geschieht bislang nur unzureichend. Mit dem stark zunehmenden und akuten Risiko von Datenmissbrauch durch private Anwender ist die informationelle Sicherheit und Selbstbestimmung in Gefahr. Weiterhin müssen auch die Fälle des verdeckten Einsatzes des Kameratechnik unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten rückstandslos aufgearbeitet werden.
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