Auf der Mitgliederversammlung vom 30. Oktober 2012 beschloss der Kreisverband Leipzig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag „Mehr direkte Demokratie in Leipzig ermöglichen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Ratsbegehren bei wesentlichen kommunalpolitischen Angelegenheiten“.
Die Leipziger Grünen fordern die Stadtratsfraktionen auf, einen Paradigmenwechsel hin zu mehr direkter Demokratie zu vollziehen, indem sie Bürgerentscheide durch Ratsbegehren im Rahmen des rechtlich Möglichen befördern. Bürgerentscheide stören weder die Verwaltung in ihrem Handeln, noch sind sie ein unnötiger Kostenfaktor, sondern unterstützen im besten Sinne die Arbeit des Stadtrates und der Verwaltung. Sie sind vielmehr Ausdruck einer lebendigen Demokratie und stärken das Vertrauen der Menschen in die parlamentarische Demokratie.
So soll es künftig Ratsbegehren insbesondere zur Durchführung von Bürgerentscheiden in Leipzig über
die Gründung, Schließung, Änderung der Unternehmensform oder (Teil )Privatisierung von kommunalen Eigenbetrieben insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge,
die Mitgliedschaft der Stadt Leipzig in Zweckverbänden (zum Beispiel: Abfallwirtschaft, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Nahverkehrsraum, Stadt- und Kreissparkasse),
An- oder Verkäufe und Schließung von Unternehmensbeteiligungen,
Großprojekte sowie Investitionsvorhaben von wesentlicher gesamtstädtischer Bedeutung.
geben. Gemäß § 24 Abs. 1 SächsGemO kann der Stadtrat mit 2/3 Mehrheit die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließen.
„Wir sind der Auffassung, dass die direkte Demokratie eine wichtige Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie ist. Außerdem sind durch Ratsbegehren eingeleitete Bürgerentscheide, indem sie nicht einzelnen Interessengruppen zugeordnet werden können, besonders gut geeignet, einen sachlichen Diskurs zu befördern“, so Vorstandsmitglied und Antragsteller Tim Elschner.
Vorstandsmitglied Carolin Waegner, ebenfalls Antragsteller: „Im Vorfeld von durchzuführenden Bürgerentscheiden sind in verbindlichen Beteiligungsverfahren alle Vor- und Nachteile eines Vorhabens frühzeitig, transparent und ergebnisoffen zu diskutieren. Grundsatzanhörungen und Bürgerbefragungen sind durchzuführen. Außerdem sind Bürgergutachten von der Stadt Leipzig in Auftrag zu geben. Sie sind besonders gut geeignet, eine Meinungsführerschaft von Partikularinteressen zu vermeiden.“
Felix Ekardt, Oberbürgermeister-Kandidat der Leipziger GRÜNEN: „Als Oberbürgermeister von Leipzig will ich gemeinsam mit den Rathaus-Fraktionen erörtern, wie es uns gelingen kann, den Bürgerentscheid künftig als ein aktives Gestaltungsinstrument einzusetzen. Denn Politik ist gut beraten, ein aus der Bürgerschaft kommendes direkt demokratisches Anliegen bei zu fällenden Grundsatzentscheidungen aufzugreifen.“
Bereits im Mai 2012 sprachen sich die Leipziger Grünen für eine Satzung zur Beteiligung der Einwohner an Entscheidungen der Stadt aus. Unter Nachweis einer entsprechenden Zahl an Unterstützerunterschriften sollen Beteiligungs- und Informationsverfahren rechtlich verbindlich eingefordert werden können.
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