Es gibt wohl kaum einen in unserer Stadt, welchen der grausame Tod des 2-jährigen Jungen in Gohlis nicht zutiefst bewegt. Niemand hätte es bis vergangene Woche für möglich gehalten, dass in Leipzig ein Kleinkind – trotz seines sicher verzweifelten Weinens – angeblich unbemerkt von der Nachbarschaft und den zuständigen Behörden über Stunden oder gar Tage hinweg neben seiner toten Mutter qualvoll stirbt. Noch ist es zu früh, in dieser Tragödie Schuldzuweisungen vorzunehmen. Der Wille zur schonungslosen Aufklärung durch die Verwaltung und die zuständige Staatsanwaltschaft darf aber nicht durch zur Unzeit erfolgte Unschuldsbeteuerungen des zuständigen Amtsleiters in Zweifel gezogen werden.
In einer Anfrage an den Oberbürgermeister sucht die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antworten auf auftretende Fragen nach Grund und Verantwortlichkeit für das in Frage stehende Versagen des behördlichen Umfeldes beim Tod des kleinen Jungen in Gohlis. Auf folgende Fragen suchen wir dabei Antwort:
- Welchen Standards unterliegt der Allgemeine Sozialdienst (ASD), wenn es um die Betreuung Alleinerziehender mit Suchtproblematiken geht?
- In welchen zeitlichen Abständen wurden im vorliegenden Fall persönliche Kontakte zu Mutter und Kind von einem Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin vorgenommen?
- Ist das Kind in einer Kinderkrippe oder bei einer Tagesmutter betreut worden
- Wenn „ja“, was wurde unternommen, als das Kind unentschuldigt fehlte?
- Wenn „nein“, warum nicht? Gab es den Wunsch der Kindesmutter auf Betreuung des Kindes, bzw. warum wurde die Betreuung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung nicht veranlasst?
- Warum wurde die Betreuung in einer Mutter-Kind-Einrichtung beendet und wie engmaschig war daraufhin die Betreuung der Familie bzw. wie wurde dies nachgehalten und bei Nichteinhaltung beanstandet und sanktioniert?
- Warum gab es zu Mutter und Kind seit April keinen Kontakt mehr durch den ASD?
- Wie ist das Verfahren, wenn eine vom ASD betreute Familie einen Umzug vornimmt, um die Behörden am neuen Wohnort zu informieren und somit einen Betreuungsübergang zu gewährleisten?
- Wie oft wurde die kinderärztliche Betreuung des Kindes überprüft bzw. wie wird im Allgemeinen seitens des ASD eine Überprüfung sowohl des Gesundheitszustandes wie auch die Nutzung regelmäßiger kinderärztlicher Untersuchungen praktiziert?
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