Podiumsdiskussion: Sachsen in guter Verfassung – INFORMATIONSFREIHEIT: IHR GRUNDRECHT!

Am Montag, den 25. Juni 2012 lädt die sächsische Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Podiumsdiskussion „Sachsen in guter Verfassung – INFORMATIONSFREIHEIT: IHR GRUNDRECHT!“ ab 18 Uhr in die „Alte Schlosserei“ (Kurt-Eisner-Straße 66 HH) ein.

Ist die Informationszugangsfreiheit als neues Grundrecht notwendig und sinnvoll? Verbessert das Grundrecht den Zugang zu Verwaltungsinformationen? Erschweren Verwaltungsgebühren und Gerichtskosten die Grundrechtswahrnehmung? Gibt es einen Anspruch auch gegenüber privatrechtlichen Unternehmen? Informationszugang und Informationsverhinderung: Bremst Datenschutz Informationsfreiheit aus? Welche Anwendungen und Technologien fördern den freien Informationszugang zu Behörden? Gibt es Informationszugang zu kommunalen Behörden?

Diese und weitere Fragen werden diskutiert von und mit:

  • Dagmar Hartge, Brandenburgische Beauftragte für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht
  • Dr. Sören Auer, Fakultät Informatik, Universität Leipzig und open knowledge foundation
  • Tim Elschner, Initiator für eine Informationsfreiheitssatzung für Leipzig
  • Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag

Hintergrund:

Sachsen wird seit 20 Jahren durchgängig von CDU-dominiertenden Regierungen geführt. Es ist eines der wenigen Bundesländer, welches den Bürgerinnen und Bürgern kein gesetzlich verbrieftes Recht auf Zugang zu Informationen von Landes- und Kommunalbehörden gewährt. Wir fordern, ein allgemeines Grundrecht auf Informationsfreiheit einzuführen. Damit wird die Schaffung eines Sächsischen Informationsfreiheitsgesetzes erforderlich. Das Informationsgrundrecht gilt für alle Daten der staatlichen und kommunalen Verwaltung, der kommunal oder staatlich beherrschten Gesellschaften und für Daten der Staatsregierung. Denn diese Daten sind mithilfe von Steuergeldern im Interesse des Gemeinwohlauftrags der Verwaltung zusammengetragen worden. Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht, das die Wahrnehmung demokratischer Rechte und die Kontrolle der Exekutive fördert sowie der Korruption vorbeugt. Das Informationsgrundrecht darf nicht durch für den Antragsteller überhöhte Gebühren und Auslagen abgeschnitten werden.

Im März 2011 beschloss der Stadtrat auf Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine „Satzung zur Informationsfreiheit für die Stadt Leipzig“ zu erstellen und diese bis 30.06.2011 dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen.“ Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen und auf welche Art und Weise das Informationsrecht der Bürger durch eine aktive Informationspflichten seitens der Stadt ergänzt werden kann. Im Mai 2012 wurde den Stadträten und der Öffentlichkeit eine entsprechende Verwaltungsvorlage vorgelegt. Zahlreiche Änderungs- und Ergänzungsanträge hat die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daraufhin in das weitere Verfahren eingebracht. Voraussichtlich in der Juli-Sitzung der Ratsversammlung soll die Informationsfreiheitssatzung für Leipzig beschlossen werden. Leipzig wäre mit Beschlussfassung die erste ostdeutsche Kommune, die sich eine solche Satzung gibt. 

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