Grüne Mitgliederversammlung beschließt „Aufbruch Einwohnerbeteiligung: Mit Verbindlichkeit und Transparenz die Beteiligungskultur ausbauen und stärken“.

Auf der Mitgliederversammlung vom 29. Mai 2012 beschloss der Kreisverband Leipzig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Grundsatzpapier „Aufbruch Einwohnerbeteiligung: Mit Verbindlichkeit und Transparenz die Beteiligungskultur ausbauen und stärken“.

Um bei Beteiligungsverfahren an städtischen Planungs- und Entscheidungsprozessen, die über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinaus gehen, Transparenz und Verbindlichkeit zu schaffen, Vertrauen zwischen den Einwohnern, Verwaltung und Politik aufzubauen und die Beteiligungskultur zu stärken, fordern die Leipziger Grünen eine kommunale Satzung zur Beteiligung der Einwohner an Entscheidungen der Stadt Leipzig, einen unabhängigen Einwohnerbeteiligungskoordinator und die Schaffung eines stadteigenen Online-Beteiligungsportals, auch um die E-Partizipation durch neue Informations- und Diskussionskanäle auszubauen und nutzerfreundlich zu bündeln. Außerdem sollen mit der Satzung die Einwohner erstmals ein Recht zur Einleitung von Beteiligungsverfahren erhalten. Vertreter der Einwohnerinitiativen sollen Rederecht im Stadtrat erhalten. Der Antrag wurde von den Vorstandsmitgliedern Tim Elschner und Carolin Waegner eingebracht.

Zwar gibt es auch in Leipzig zahlreiche Beteiligungsinseln. Beteiligungsverfahren, über den gesetzlichen Rahmen hinaus, finden zudem statt. Dennoch stellt Waegner in ihrer Rede fest, dass der Weg von der Zuschauerdemokratie zu einer dauerhaft breit angelegten Beteiligungskultur auch in Leipzig durchaus eine Herausforderung für die Lokalpolitik darstellt. „Die in der Bevölkerung vorhandene Misserfolgserwartung muss überwunden werden. Gleichzeitig muss es uns gelingen, das vorhandene Beteiligungspotential zu aktivieren. Zudem muss den Menschen das Gefühl genommen werden, in Beteiligungsverfahren auf eine Spielwiese geführt zu werden,“ befindet Waegner.

Waegner begründet des Weiteren, weshalb die Leipziger Grünen künftig insbesondere in Bezug auf die „Satzung zur Beteiligung der Einwohner an Entscheidungen der Stadt Leipzig“ von Einwohnerbeteiligung sprechen. „In Anlehnung an die Sächsische Gemeindeordnung wollen wir, dass mit einer solchen Satzung künftig nicht nur wahlberechtigte Bürger und Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mit Wohnsitz Leipzig, ein Recht zur Einleitung eines Beteiligungsverfahren erhalten, sondern dieses jedem Einwohner, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, zukommt.“ 

Elschner begründet in seiner Rede den konzeptionellen Vorstoß damit, dass trotz gewisser Anstrengungen es in Leipzig bislang nicht gelungen ist, einen gangbaren und verlässlichen Weg in Beteiligungsangelegenheiten einzuschlagen. Seiner Ansicht nach, reicht es nicht mehr aus, wenn die Stadtverwaltung in Vorlagen lediglich von einer „intensiven Beteiligung“ spricht oder diese im politischen Tagesgeschäft unbestimmt und unklar eingefordert wird. Es ist auch nicht mehr hinreichend, Beteiligungsverfahren quasi im „luftleeren Raum“ dauerhaft „zu erproben“.

Die Beteiligung der Einwohner muss insbesondere frühzeitig erfolgen, also in einem Stadium, in dem möglichst noch keine Grundsatzentscheidungen gefällt worden sind. „Wir schlagen deshalb, dem Beispiel der Stadt Heidelberg folgend, die Erstellung einer Vorhabenliste hinsichtlich städtischer Vorhaben, Planungen und Projekte durch die Stadtverwaltung vor“, so Elschner. Diese  soll der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit zur Förderung des Dialogs, der Rückkopplung durch Meinungsäußerung und der Mitgestaltung bei Projekten dienen. Um kontinuierliche Beteiligung zu ermöglichen, sollen außerdem je nach Verfahrensfortschritt fortlaufend weitere geeignete Informationen neben der üblichen Art der Bekanntmachung auch online veröffentlicht werden.

Die Leipziger Grünen sind außerdem der Auffassung, dass das Mitgestalten bei kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen immer noch viel zu häufig von der Stadtverwaltung als ein lästiges Rauschen im Betrieb wahrgenommen wird. Oftmals hängt eine frühzeitige, transparente und ergebnisoffene Durchführung von Beteiligungsverfahren von der Aufgeschlossenheit der  Amtsleiter ab. Dazu Elschner: „Damit die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht länger ein obrigkeitlicher Gnadenakt ist, bedarf es durchsetzbarer Rechte auf Einleitung von nicht gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformen.“ Deshalb haben sich die Leipziger Grünen auf ihrer Mitgliederversammlung dafür ausgesprochen, dass zukünftig neben den Einwohnern auch Stadtbezirksbeiräte ein entsprechendes Einleitungsrecht gekoppelt mit einem Rederecht im Stadtrat erhalten sollen. Den Jugendstadtbezirksbeiräten oder einem gesamtstädtischen Jugendparlament soll in Perspektive gleiches Recht zu kommen, wenn der bereits 2009 gefällte Beschluss des Stadtrates von der Stadtverwaltung endlich ernst genommen und umgesetzt wird.   

Die Leipziger Grüne drängen darauf, im Vorfeld eines Beteiligungsverfahren ein  Beteiligungskonzept zu entwickeln. Dieses soll von den jeweils zuständigen Fachämtern in kooperativem Zusammenwirken mit sachkundigen Einwohnern, Stadtrat, Verwaltung und gegebenenfalls mit Investoren erstellt werden. Deshalb befürworten die Leipziger Grünen in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung eines Fachbeirates für Einwohnerbeteiligung. Das Beteiligungskonzept soll insbesondere Angaben zum Ablauf des Beteiligungsverfahrens, den angewandten Beteiligungsformen, zur Dauer des Verfahrens und zu den Kosten enthalten. Des Weiteren muss das  Beteiligungskonzept dem Anliegen angemessen sein: Je relevanter ein Vorhaben, desto umfangreicher die Beteiligung. Die Möglichkeit, Beteiligungsverfahren mit einem Bürgerentscheid zu verbinden, soll dabei mit geprüft werden.

Da Beteiligungsverfahren einer professionellen Begleitung und Unterstützung bedürfen, sprechen sich die Leipziger Grünen dafür aus, die Stelle eines unabhängigen Einwohnerbeteiligungskoordinators zu schaffen. Er soll als Ansprechpartner seine Aufgaben insbesondere in der Beratung und Hilfestellung bei der Planung, Durchführung, Weiterentwicklung und Verbesserung von Beteiligungsverfahren erfüllen, aber auch die Einwohner in Beteiligungsangelegenheiten beraten.

„Basierend auf den Eckpunkten des Grundsatzpapiers werden wir nun als Konzeptpartei, zeitnah unseren Entwurf einer „Satzung zur Beteiligung der Einwohner an Entscheidungen der Stadt Leipzig“ vorstellen und in die weitere Diskussion zum Thema einbringen,“ kündigt Jürgen Kasek, Vorstandssprecher des Grünen Kreisverbandes, die weiteren Schritte an. 

Anhang: 
Beschluss der Mitgliederversammlung von B'90/DIE GRÜNEN vom 29. Mai 2012 „Aufbruch Einwohnerbeteiligung: Mit Verbindlichkeit und Transparenz die Beteiligungskultur ausbauen und stärken“
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