Leipziger bündnisgrüne Fraktion lobt die Entscheidung des OVG zur Lernmittelfreiheit

Michael Schmidt, familienpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobt die Gerichtsentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen, welches in seiner heutigen Sitzung entschieden hat, dass Kopierkosten an Schulen unter die Lernmittelfreiheit fallen und damit von den Eltern nicht eingefordert werden können:
„Bereits im vergangenen Jahr haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass es in Leipzig ganz unterschiedliche Handhabungen gibt, in welcher Höhe Eltern für Kopien aus dem schulischen Unterricht ihrer Kinder zur Kasse gebeten werden. Trotz einer bislang gültigen Verwaltungsvorschrift, wonach maximal 5,- EUR pro Schuljahr eingefordert werden durften, gab es Schulen, an denen bis zu  20,- EUR Gang und Gäbe waren. Mit der heutigen Entscheidung des OVG wurde die Ansicht vieler Eltern bestätigt, dass Kopien ebenso wie Schulbücher der Lernmittelfreiheit zuzurechnen und damit von den öffentlichen Trägern zu finanzieren sind. Es ist gut und richtig, dass heute diese Entscheidung gesprochen und damit Rechtssicherheit, welche die Sächsische Verfassung wie auch das Schulgesetzt bislang nicht hergab, herbeigeführt wurde.
Damit sind nunmehr einerseits die Lehrerinnen und Lehrer gefordert, Kopierkosten im Rahmen des Unterrichtes auf ein vernünftiges und notwendiges Maß zu reduzieren. Gleichfalls ist aber auch die Stadtverwaltung gefordert, die Regelung umgehend umzusetzen und die durch das Urteil auf sie zukommenden Mehrausgaben durch Einsparungen im eigenen Papierverbrauch durch ein höheres Maß an Digitalisierung zu kompensieren.“

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