Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A., Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik und grüner OBM-Kandidat, erklärt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig für den Frankfurter Flughafen: „Das neue Urteil stärkt den Schutz der Anwohner vor Nachtfluglärm und bestätigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein 24-Stunden-Flugbetrieb rechtswidrig ist. Dies zwingt zu einer Überprüfung auch beim Leipziger Flughafen. Weil Frachtflüge durch die BVerwG in Frankfurt und Berlin durch verschiedene Urteile eingeschränkt wurden, werden zudem solche Flüge verstärkt nach Leipzig drängen und die Dringlichkeit eines besseren Nachtschutzes noch mehr verstärken. Insgesamt geht das BVerwG aber noch nicht weit genug: Es verkennt, dass die deutschen Fluglärmgesetze die Grundrechte der Anwohner verletzen. Die Stellung der Anwohner gegenüber Wirtschaftsinteressen muss insgesamt gestärkt werden.“
Weitere Informationen insbesondere zur Grundrechtsproblematik:
Kommentar verfassen