„In Gedenken an George Orwell – Grüne wiederholen Kritik an Kameraüberwachung in Leipzig – Urteil des BVerwG zur Kameraüberwachung“

„Das am Mittwoch vom Bundesverwaltungsgericht gefällte Urteil zur Kameraüberwachung bestätigt, dass die Überwachung einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt“, so Jürgen Kasek, Vorstandssprecher des Kreisverbandes.
Weiterhin entschied das Gericht, dass die Polizeigesetze der Länder eine zulässige Grundlage für den Einsatz von Kameras sind. Allerdings wurden keine Aussagen darüber getroffen, ob die eingesetzten Kameras der Ermächtigungsgrundlage genügen und damit im Einzellfall eine Überwachung zulässig ist.
Maßgeblich bleibt, dass die eingesetzten Kameras der rechtlichen Grundlage im Polizeigesetz genügen. Dementsprechend dürfen Kameras grundsätzlich nur an Orten eingesetzt werden, an denen regelmäßig Straftaten begangen werden. Weiterhin muss eine konkrete Gefahr vorliegen.
„Aus unserer Sicht genügen die meisten Polizeikameras in Leipzig diesen Anforderungen nicht“, so Jürgen Kasek. Hinzukomme, dass die Kameras oftmals den Privatbereich von Einwohnern tangieren. Das ist auch nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig. Damit müssen die Polizeikameras in Leipzig, die den Privatbereich betreffen, sofort abgeschaltet werden. „Der sächsische Datenschutzbeauftragte irrt hier in seiner Annahme, die Überwachung mit Kameras sei unproblematisch“, kritisierte Kasek.
„Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass Leipzig eine sichere Stadt ist, in der die Einwohner keine Angst haben müssen“, so Carolin Waegner vom AK Zivilcourage und Demokratie. Dieses Ziel könne aber nicht dadurch erreicht werden, dass die Grundrechte der Bürger immer weiter beschnitten werden. Waegner wiederholte die grüne Grundsatzkritik, dass eine Einschränkung der Grundrechte, die Grundlage einer neuen Unsicherheit sei,
letztlich geeignet ist den demokratischen Rechtsstaat zu unterminieren. Zudem könnten Kameras generell keine Straftaten verhindern sondern führten im besten Fall nur zu einer Verdrängung.
„Deshalb fordern wir die Abschaffung jeglicher öffentlicher Überwachungskameras in Leipzig.“, so Waegner.

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern weiterhin, die rechtliche Überprüfung der eingesetzten Kameras im halböffentlichen Raum der Leipziger Innenstadt. Dabei ist zu prüfen ob die von der Polizei eingesetzten Kameras den Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage des § 38 SächsPolg erfüllen. Hinsichtlich der Privatkameras erneuern die Grünen ihre Kritik, dass die meisten gegen geltendes Gesetz verstoßen, da nicht auf sie hingewiesen wird und zum Teil eine Überwachung außerhalb des zugelassenen Raumes stattfinde. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN werden die Polizei weiterhin bei der Bekämpfung von Straftaten unterstützen. Der Einsatz von Kameras ist dabei der falsche Weg.

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