Sicherung der vorhandenen städtebaulichen Struktur im Plangebiet Brüderstraße / Windmühlenstraße / Grünewaldstraße

die Stdtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat heute folgenden Antrag zum Thema eingereicht: 

Beschlussvorschlag 

Dem Stadtrat wird in Umsetzung des Stadtratsbeschlusses BS/RBV-694/11 vom 2. März 2011 bis spätestens 31. Dezember 2011 ein Bebauungsplan vorgelegt, der die bauliche Quartiersstruktur im Bestand sichert. Im gesamten Plangebiet wird eine nur ausschließlich kleinteilige Einzelhandels- sowie Gewerbenutzung zugelassen. Darüber hinaus wird eine Gestaltungssatzung ergänzt. 

Begründung: 
Das Gebäudeensemble Windmühlenstraße/Grünewaldstraße/Brüderstraße bildet im Herzen der Stadt Leipzig einen kostbaren Lebensraum für mehrere Generationen. Die über Jahrzehnte gewachsene Mieterstruktur und die bestehenden Nachbarschaftsverhältnisse prägen den besonderen Charakter des Quartiers. Junge Familien mit vielen Kindern, ältere Menschen, Studenten, Migranten, zahlreiche Künstler und Kreative sowie kleine Gewerbetreibende haben diesen Ort in den letzten Jahren gemeinsam zu einem interessanten und offenen Kiez entwickelt, der Menschen weit über die Stadtgrenzen hinaus begeistert. Soziokulturelle Integration und ein heterogenes Miteinander sind hier Realität geworden. 

Nur mittels Aufstellung eines Bebauungsplanes kann die vorhandene städtebauliche Struktur und Eigenart im Plangebiet erhalten bleiben und gesichert werden. Außerdem ist die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Umsetzung des Stadtentwicklungsplanes Zentren erforderlich, um insbesondere damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Fehlentwicklungen ausschließen zu können. 

Das Ansinnen der Stadtverwaltung, wegen eines, wenn auch mittlerweile anscheinend kleiner geplanten Baus eines Supermarktes im Gebäudeensemble an der Grünewald- und Windmühlenstraße, nun vorläufig keinen Bebauungsplan für das Areal aufstellen zu wollen, widerspricht der eigentlichen Intention des Stadtratsbeschlusses BS/RBV-694/11. 

Einen geplanten Supermarkt im Plangebiet zu genehmigen, würde deshalb eine zu vermeidende Fehlentwicklung begründen. Ferner muss im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung berücksichtigt werden, dass sich bereits sowohl in der Sternwartenstraße 2 als auch in der Bauhofstraße 2 ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Vollsortimenter befinden. 

Außerdem könnte der seitens des Vorhabensträgers geplante Supermarkt im Plangebiet des Weiteren geeignet sein, das Markthallen-Projekt auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz zu Fall bringen, wenn sich für den längst in den Startlöchern sitzenden Investor der Markthalle herausstellen sollte, dass diese sich aufgrund der jetzt bekannt gewordenen Pläne des Stadtplanungsamtes nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen würde. Verwaltung wie Stadtrat ist das vom Investor angedachte Konzept für die künftige Markthalle auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz längst bekannt: Das Konzept sieht einen Mix von Frischemarkt, Kleinhandwerk, gastronomischen Betrieben, kulturellen Einrichtungen und einem Vollsortimenter vor, um die Markthalle auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgreich betreiben zu können. 

Auch vor diesem Hintergrund fehlt es beim Ansinnen des Stadtplanungsamtes, nun für den oben genannten Planungsbereich auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorläufig verzichten zu wollen, an einer stadtplanerischen Gesamtbetrachtung, die über den Planungsbereich hinausgeht und den unmittelbaren Einzugsbereich, insbesondere auch den Wilhelm-Leuschner-Platz, mit einbezieht. 
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