Umweltverträgliche Freizeitnutzung der Leipziger Gewässer im Blick:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt den Sachstand der Genehmigungen für Motorboote für 2011 an

Die gewässertouristische Nutzung der Flüsse im Gebiet der Stadt Leipzig wird immer beliebter. Das ist erfreulich, am Fluß suchen die Menschen den Kontakt zur Natur und man findet gerne Ruhe und Erholung. Diese Vorzüge werden entdeckt und genutzt. Die Bootsverleihe stellen sich darauf ein. Des einen Freud kann des anderen Leid sein, die verschiedenen Nutzergruppen und –interessen und auch der Naturschutz erfordern unsere dringende Rücksicht – und Regelungen!.
Am 11. Juli 2011, dem sogenannten Tag Blau, soll die Wasserverbindung in den Südraum mit der Eröffnung des Connewitzer Wehres geöffnet werden. Damit ist prinzipiell das Befahren der südlichen Gewässer möglich. Der natürliche Floßgraben ist als Nebenarm der Pleiße die sensible Verbindung in das Waldbad Lauer und damit in den Cospudener See. Eine Befahrung mit allgemeinen Motorbooten wird von uns und von Umweltverbänden abgelehnt. Die Landesdireketion Leipzig hat ihr diesbezügliches Monitoring noch nicht abgeschlossen. Da bisher keine Information gegeben wurde, welche Regelungen mit der Öffnung der Schleuse gelten sollen, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung im Mai gestellt. Folgende Fragen stehen auf der Tagesordnung:
·  Wie wird die Stadtverwaltung sicherstellen, dass ungenehmigte Motorboote nicht in den Floßgraben fahren? Sind Maßnahmen dazu geplant? Wenn ja welche?
·  Wurden Ausnahmegenehmigungen für Motorboote für die Befahrung des Floßgrabens für die laufende Saison erteilt?

Auf den anderen innerstädtischen Flüssen ist die Nutzung von Fahrgastschiffen nur noch mit Ausnahmegenehmigung möglich. Der Wellenschlag beschädigt die Uferzonen. Geplant ist der Umstieg aud das LeipzigBoot, welches seitlich keinen Wellenschlag verursacht. Wir setzen die Anfrage daher folgendermaßen fort:
·  Wie vielen bisherigen Anbietern von Flussfahrten werden weiterhin Ausnahmegenehmigungen für den Betrieb wie vieler Boote mit welchem Antrieb erteilt? Für welchen Zeitraum vergibt die Stadtverwaltung Ausnahmegenehmigungen? Ab wann wird das LeipzigBoot die bisherigen Bootstypen ersetzen?
·  Wurden für 2011 weitere Anträge auf Ausnahmegenehmigung für zusätzliche gewerbliche Bootsfahrten zum derzeitigen Angebot mit Elektroantrieb oder Kraftstoffantrieb gestellt? Wie hat die Stadtverwaltung dazu entschieden?
·  Ist den Betreibern im Zuge der Erteilung der Ausnahmegenehmigung eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der Ufer vorgeschrieben worden? Wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung kontrolliert?

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