BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, dass auch weiterhin keine Motorboote auf dem Floßgraben zugelassen werden.
Dem Plan der Leipziger Landesdirektion Leipziger Gewässer schiffbar zu machen, erteilte der Vorstandssprecher von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Kreisverband Leipzig, Jürgen Kasek, eine deutliche Absage:
„Ein Großteil der festgelegten Kurse im gerade Laufenden Verfahren der Schiffbarmachung befinden sich in festgelegten Schutzgebietsgrenzen. Leipzig hat mit seinem überregional bekannten Auwald und dem dazugehörigen Gewässersystem, das als Binnendelta verzweigt durch die Auenniederungen fließt, eine der interessantesten Naturräume die sich in unmittelbarer Nähe einer Großstadt befinden. Dies muss der Stadt endlich bewusst werden. Die Zulassung von Motorbooten droht diesem Naturraum schweren Schaden zuzufügen. Zumal das wassertouristische Konzept auch ohne Motorboote funktioniere.“
Wird die Schiffbarmachung des Floßgrabens Realität, droht nicht nur der Verlust eines einmaligen Naturraumes, sondern auf die Gemeinden werden hohe Unterhaltungskosten zukommen. Wie der Verlust von Biodiversität und die zusätzlichen Kosten vor dem Hintergrund leerer Kassen gerechtfertigt werden soll, ist vollkommen schleierhaft. Nach der Erklärung der Schiffbarkeit kann die Stadt die Anzahl der Motorboote nicht mehr steuern.
BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN fordern daher: Keine Zulassung von Motorbooten auf dem Floßgraben. Die Anliegen der Bürger und bisherigen Nutzer wie der Paddler und Kanuverbände sollten ernst genommen werden. Nur eine begrenzte Anzahl an Booten sollte per Ausnahmegenehmigung auf den Gewässern zugelassen werden.
Die Aussagen des zuständigen Bürgermeister Heiko Rosenthal der die Zulassung von Motorbooten auch auf dem Floßgraben anstrebt seien abenteuerlich, so Kasek weiter.
Nach Aussagen der zuständigen Behörden können pro Stunde maximal 6 Boote die Schleuse am Schleußiger Weg passieren. Die Zahlen die Herr Rosenthal in Markkleeberg präsentierte entbehren daher jeder sachlichen Grundlagen.
Zudem erfüllt der Floßgraben nicht die Voraussetzungen eines schiffbaren Gewässers, da er zu flach ist und nicht breit genug ist. Für die Befahrung durch größere Schiffe ist eine Sohltiefe von mindestens 60 cm und eine mittlere Breite von 6 m erforderlich. Der Floßgraben weist jedoch an vielen Stellen nur 30 cm Tiefe und 3 m Breite auf.
Offensichtlich erfolgt die Schiffbarmachung nur, um das Leipziger Neuseenland für den Massentourismus interessanter zu gestalten. Was die Stadt aber braucht ist nachhaltiger, naturverträglicher Tourismus.
Die Gemeinden müssen endlich begreifen, dass die Natur kein Vergnügungspark ist, in den der Mensch beliebig eingreifen kann, so Kasek abschließend.
Kommentar verfassen