Zum Streit um das geplante Einheits- und Freiheitsdenkmal erklären BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Leipzig:
Aufbauend auf den Stadtratsbeschlüssen aus dem vergangenen Jahr sind sowohl die Fragen zum Standort als auch zur konkreten Ausgestaltung des geplanten Einheits- und Freiheitsdenkmals unter breiter Beteiligung der Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu diskutieren und zu entscheiden. In diesem Sinne ist die von Oberbürgermeister Jung erklärte Präferenz für den Wilhelm-Leuschner-Platz als Standort zunächst einmal als seine ganz persönliche Meinung als Bürger der Stadt Leipzig aufzufassen. Die geäußerten Überlegungen können Anstoß sein für eine öffentliche Diskussion.
Allerdings erscheint es wenig hilfreich, wenn bereits in diesem frühen Stadium der Planung und Diskussion von Seiten einzelner Kommunalpolitiker öffentlich eine klare Bevorzugung eines Standortes erklärt wird. Hierdurch könnte beim Bürger der Eindruck entstehen, dass seine Meinung nur noch der Form halber eingeholt wird, während das Ergebnis bereits beschlossen ist. Notwendig ist vielmehr ein ehrlicher Dialog mit breiter Bürgerbeteiligung.
Aus diesem Grund drängen wir auf eine verstärkte Information und Einbindung der Leipzigerinnen und Leipziger in die Diskussion. Es muss klar sein, dass sich die Planungen noch in einem sehr frühen Stadium befinden und alle Vorschläge in dem vorgegebenen Rahmen ergebnisoffen betrachtet werden können. Noch immer gibt es mit dem Nördlichen Promenadenring, dem Augustusplatz und dem Leuschner-Platz drei gleichberechtigte Standortvorschläge, deren Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden müssen. In diese Diskussion müssen natürlich auch die von Oberbürgermeister Jung geäußerten Überlegungen einbezogen werden. Der Wilhelm-Leuschner-Platz muss in den nächsten Jahren für die Bürger und Besucher der Stadt in einer ansprechenden Art und Weise gestaltet werden. Ob in diesem Zusammenhang das Einheitsdenkmal eine Rolle spielen sollte, muss nun diskutiert werden.
Die unter anderem mit den Fragen des Standortes betraute Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern des Stadtrates sowie Sachverständigen zusammensetzt, wird sich Ende Mai dieses Jahres zu einem ersten Treffen zusammenfinden. Danach muss zeitnah eine Information der Bürgerinnen und Bürger zum Planungsstand erfolgen und ihnen die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen.
Noch wichtiger als die Frage des Standortes scheint uns die konkrete Gestaltung des Denkmals zu sein. Stefanie Gruner, Sprecherin des Kreisverbandes Leipzig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt hierzu: „Die Leipzigerinnen und Leipziger können und sollen ihre ganz persönlichen Erfahrungen, Erlebnisse und Gedanken in den kreativen Prozess einbringen. Nur so hat das Denkmal die Chance, von den Bürgern wirklich angenommen zu werden, sich als ein Ort des Dialogs und des Nachdenkens über die gemeinsame Geschichte, die Gegenwart und die Zukunft zu entwickeln. Aus meiner Sicht wäre ein für die Menschen begehbares, erlebbares, vielleicht sogar ein nutzbares Denkmal einem Monument im klassischen Sinne in jedem Fall vorzuziehen.
Tim Elschner - Stadtbezirksbeirat-Mitte said
Stadtratsbeschluss vom 17.06.2010: „Standortentscheidung und weiteres Verfahren“1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Auslobungsverfahren für die zwei Standorte Augustusplatz und Wilhelm-Leuschner-Platz einzuleiten. Dabei sind die Auslobungsunterlagen möglichst so zu gestalten, dass die Erfahrungen des Berliner Wettbewerbs vermieden werden.2. Standortübergreifende, den gesamten Promenadenring umfassende Konzepte sind im Wettbewerbsverfahren zulässig und als gleichwertig zu behandeln. Die Wettbewerbsteilnehmer sind über die inhaltlichen und räumlichen Aspekte des Promenadenrings zu informieren.3. Im Ergebnis des durchgeführten Wettbewerbs für das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig wird der Oberbürgermeister zudem beauftragt, gemäß § 22 SächsGemO eine Einwohnerversammlung einzuberufen, mit der Erörterung folgender Tagesordnungspunkte:- Sinn und Inhalt des geplanten Freiheits- und Einheitsdenkmales- Standortentscheidung unter Einbeziehung der bis dato vorliegenden Vorschläge, aber auch eines alternativen Konzeptes mit der Planung und Schaffung eines den gesamten Promenadenring umfassenden Ansatzes für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal;- Weiteres Verfahren zur Realisierung eines Freiheits- und Einheitsdenkmales.Es ist dabei sicherzustellen, dass Anregungen und Hinweise aus der Einwohnerversammlung Eingang in den Abwägungsprozess finden und dessen Ergebnisse den Bürgern sowie dem Stadtrat im Vorfeld einer Beschlussfassung über den letztendlichen Standort und die konkrete Form des Denkmals zur Kenntnis gegeben werden.4. Die Ratsversammlung stimmt dem Verfahren zu und beauftragt den Oberbürgermeister, die für das Wettbewerbsverfahren notwendigen Abstimmungen mit den Mitauslobern Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Sachsen zu führen. Die Auslobung ist dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie dem Fachausschuss Kultur vorzulegen.