Grüne fordern Erhalt der Baumschutzsatzung – gegen den Unsinn der FDP

„Die Baumschutzsatzung darf nicht abgeschafft werden“, so der  umweltpolitische Sprecher der bündnisgrünen Ratsfraktion Norman   Volger. Denn die Herausnahme von Wohngrundstücken und  Kleingärten aus der Baumschutzsatzung, wie von der FDP in  ihrem Antrag gefordert, ist keine Ausnahme, sondern eine  Abschaffung der Baumschutzsatzung, da dies fast den ganzen  Geltungsbereich der Satzung betrifft.  „Es ist zwar schön, dass Herr Hesselbarth den Grundstücksbesitzer  frei und eigenverantwortlich über seinen Grundbesitz entscheiden  lassen will, woher der Eigentümer aber die fachliche Befähigung  für eine solche verantwortungsvolle Entscheidung wie das Fällen  von Bäumen haben soll, ist mir rätselhaft.“ so Volger. Welcher Laie  kann schon entscheiden, ob besser der eine oder der andere Baum  auf dem Grundstück zu fällen ist? Per Antrag unter bestimmten  Bedingungen zu Fällen ist eindeutig sinnvoller, da eine Abwägung  von Fachleuten erfolgt. Auch geht es nicht um den privaten Haus-  besitzer, sondern um Immobilienfirmen, welche all zu gern bei  Sanierungen einen grünen Innenhof zu Gunsten von Stellplätzen,  mit denen sich Geld verdienen lässt, opfern.  Dass das Genehmigungsverfahren bürokratisch ist, kann man  allerdings nicht gänzlich von der Hand weisen und kann über  Korrekturen ja gerne diskutieren. Zukünftig aber den Baumschutz  über Bebauungspläne und individuelle Baumschutzvereinbarungen  regeln zu wollen, wie Herr Hesselbarth fordert, ist ein Witz. Bürokratie  bekämpft man bei der FDP also mit Bürokratie um bürgerfreundlicher  zu werden.

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