„Die Baumschutzsatzung darf nicht abgeschafft werden“, so der umweltpolitische Sprecher der bündnisgrünen Ratsfraktion Norman Volger. Denn die Herausnahme von Wohngrundstücken und Kleingärten aus der Baumschutzsatzung, wie von der FDP in ihrem Antrag gefordert, ist keine Ausnahme, sondern eine Abschaffung der Baumschutzsatzung, da dies fast den ganzen Geltungsbereich der Satzung betrifft. „Es ist zwar schön, dass Herr Hesselbarth den Grundstücksbesitzer frei und eigenverantwortlich über seinen Grundbesitz entscheiden lassen will, woher der Eigentümer aber die fachliche Befähigung für eine solche verantwortungsvolle Entscheidung wie das Fällen von Bäumen haben soll, ist mir rätselhaft.“ so Volger. Welcher Laie kann schon entscheiden, ob besser der eine oder der andere Baum auf dem Grundstück zu fällen ist? Per Antrag unter bestimmten Bedingungen zu Fällen ist eindeutig sinnvoller, da eine Abwägung von Fachleuten erfolgt. Auch geht es nicht um den privaten Haus- besitzer, sondern um Immobilienfirmen, welche all zu gern bei Sanierungen einen grünen Innenhof zu Gunsten von Stellplätzen, mit denen sich Geld verdienen lässt, opfern. Dass das Genehmigungsverfahren bürokratisch ist, kann man allerdings nicht gänzlich von der Hand weisen und kann über Korrekturen ja gerne diskutieren. Zukünftig aber den Baumschutz über Bebauungspläne und individuelle Baumschutzvereinbarungen regeln zu wollen, wie Herr Hesselbarth fordert, ist ein Witz. Bürokratie bekämpft man bei der FDP also mit Bürokratie um bürgerfreundlicher zu werden.
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